FAQ - Häufig gestellte Fragen
1. Ist es möglich als Erwachsener an der Musikschule Unterricht zu bekommen?

Selbstverständlich können Sie auch als Erwachsener an der Musikschule Unterricht bekommen. Egal, ob Sie Anfänger sind oder wieder einsteigen möchten, gehen wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein.

2. Kann ich nur zu Schuljahresbeginn mit Unterricht beginnen oder geht das auch noch später?

Das hängt davon ab, ob bei der entsprechenden Lehrkraft noch Plätze frei sind. Einfach anfragen und wir kümmern uns darum.

3. Ich bin berufstätig und kann nicht regelmäßig jede Woche zum Unterricht kommen. Gibt es hierzu ein spezielles Angebot?

Ja, wir haben hierzu ein spezielles Angebot für berufstätige Erwachsene, in welchem der Unterricht mit der entsprechenden Lehrkraft individuell vereinbart werden kann.

4. Warum muss ich in den Ferien bezahlen, obwohl kein Unterricht stattfindet?

Die monatlichen Unterrichtsgebühren sind ein Mittelwert der in einem Schuljahr anfallenden Gebühren. Dies erleichtert unserer Verwaltung den Gebühreneinzug. Ansonsten müsste in jedem Quartal je nach Ferienanteil, eine neue Berechnung der Unterrichtsgebühren stattfinden.

Auch für Sie ist es übersichtlicher, denn Sie können immer mit der gleich hohen Rate rechnen.

5. Mein Kind hat die Lust am Musizieren verloren. Kann ich während des Schuljahres kündigen?

Es gibt manchmal Phasen, in denen das Spielen eines Instrumentes nicht mehr so viel Spaß macht. Aber unsere langjährige Unterrichtserfahrung zeigt, dass der Spaß durchaus wiederkommt, wenn man weiterhin regelmäßig den Unterricht besucht.

6. Wann kann ich den Unterricht kündigen?

Sie können den Unterricht mit einer zweimonatigen Frist zum Schuljahresende (31.08.) schriftlich kündigen.