- Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule Weißenhorn e. V. werden Gebühren nach den nachfolgenden Tarifen erhoben.
- Ergänzungsfächer wie Orchester, Kammermusik, Bands etc. sind kostenpflichtig. Ausgenommen hiervon sind Hauptfachschüler*innen sowie Schüler*innen bis zum 18. Lebensjahr bzw. solange sich diese in Ausbildung befinden.
- Gebührenerhöhungen infolge pädagogisch oder organisatorisch notwendig werdender Gruppenverkleinerungen (Tarife G2-G4, MFG1-MFG2) bleiben vorbehalten.
- Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Einzelunterricht.
Zur Zahlung der Gebühren sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.
- Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren (außer Musikgarten und Trommelkurs) und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr unter Einschluss der Ferienmonate. Sie sind in vier Raten jeweils zum 20.10., 20.01., 20.04. und 20.07. fällig, falls mit der Anmeldung dem Lastschriftverfahren zugestimmt wurde; andernfalls ist das gesamte Jahreshonorar am 01.09. fällig.
- Beginnt oder endet der Unterricht während des Schuljahres, werden Monatsgebühren erhoben. Dabei wird jeder angefangene Monat voll berechnet. Bei Anmeldung bis einschl. Stichtag 28.02. ist der Ferienmonat August voll, ab dem Stichtag 01.03. zur Hälfte zu bezahlen.
- Erhalten mehrere Familienmitglieder Hauptfachunterricht, wird folgende Ermäßigung
gewährt:a) für das zweite Familienmitglied nach Stufe I (20 %)
b) für das dritte Familienmitglied nach Stufe II (30 %)
c) für das vierte Familienmitglied nach Stufe III (40 %)
d) für jedes weitere Familienmitglied nach Stufe III (40 %)Die höchste Ermäßigung erhält das Fach mit den niedrigsten Gebühren.
- Bei Unterricht in mehreren gebührenpflichtigen Fächern wird die Gebühr ab dem zweiten Fach um 20% ermäßigt. Die Ermäßigung wird auf das Fach mit den niedrigsten Gebühren gewährt.
- Die Gebühren können auch aus Gründen einer speziellen Begabtenförderung und aus besonderen sozialen Gründen ermäßigt oder erlassen werden. Eine Entscheidung hierüber trifft auf Vorschlag des Schulleiters die Vorstandschaft des Vereins.
- Fällt der Unterricht wegen Abwesenheit der Lehrkräfte oder aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, mehr als 4 Mal im Unterrichtsjahr aus, so wird auf Antrag für jeden darüber hinausgehenden Unterrichtsausfall 1/40 der Jahresgebühren erstattet. Der Antrag kann nur bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres gestellt werden.
- Die Regelung entfällt, wenn Nachholunterricht angeboten wird. Hierzu können
zusätzliche Unterrichtszeiten angesetzt und Schüler*innen in Gruppen zusammengefasst
werden.
- Die Gebührenordnung teilt sich auf in die Tarifgruppen A + B + C.
- Die Tarifgruppe A gilt für Schüler aus den Bereichen der Stadt Weißenhorn und des Marktes Pfaffenhofen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, darüber hinaus nur dann, wenn der/die Schüler*in nachweislich eine allgemeinbildende Schule besucht, Student*in oder Auszubildende(r) ist.
- Für erwachsene Schüler*innen ab dem 19. Lebensjahr gilt generell die Tarifgruppe B.
- Für Schüler*innen aus Gemeindebereichen, die nicht unter Ziff. 2 fallen gilt dieTarifgruppe C.
- Die monatlichen Unterrichtsgebühren beziehen sich auf 1 Unterrichtsstunde der angegebenen Dauer pro Woche. Die Gebühren sind durchgehend, also auch während der Ferienmonate zu bezahlen.
jährlich €
monatlich €
TARIF E1
Einzelunterricht 30 Min
684,-
57,-
TARIF E2
Einzelunterricht 45 Min
1008,-
84,-
TARIF G2½
Einzelunterricht 22,5 Min
576,-
48,-
TARIF G2
Gruppenunterricht 45 Min / 2 Schüler*innen
576,-
48,-
TARIF G3
Gruppenunterricht 45 Min / 3 Schüler*innen
504,-
42,-
TARIF G2
Gruppenunterricht 45 Min / 4 Schüler*innen
444,-
37,-
Musikalische Früherziehung und Grundausbildung
TARIF MFG1
45 – 60 Min
336,-
28,-
Chor
TARIF CH 1
Kinder/Jugend-Chor
48,-
4,-
TARIF CH 2
Erwachsenen-Chor
240,-
20,-
TARIF CH 3
für Hauptfachschüler*innen
frei
- Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule Weißenhorn e. V. werden Gebühren nach den nachfolgenden Tarifen erhoben.
- Ergänzungsfächer wie Orchester, Kammermusik, Bands etc. sind kostenpflichtig. Ausgenommen hiervon sind Hauptfachschüler*innen sowie Schüler*innen bis zum 18. Lebensjahr bzw. solange sich diese in Ausbildung befinden.
- Gebührenerhöhungen infolge pädagogisch oder organisatorisch notwendig werdender Gruppenverkleinerungen (Tarife G2-G4, MFG1-MFG2) bleiben vorbehalten.
- Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Einzelunterricht.
Zur Zahlung der Gebühren sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.
- Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren (außer Musikgarten und Trommelkurs) und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr unter Einschluss der Ferienmonate. Sie sind in vier Raten jeweils zum 20.10., 20.01., 20.04. und 20.07. fällig, falls mit der Anmeldung dem Lastschriftverfahren zugestimmt wurde; andernfalls ist das gesamte Jahreshonorar am 01.09. fällig.
- Beginnt oder endet der Unterricht während des Schuljahres, werden Monatsgebühren erhoben. Dabei wird jeder angefangene Monat voll berechnet. Bei Anmeldung bis einschl. Stichtag 28.02. ist der Ferienmonat August voll, ab dem Stichtag 01.03. zur Hälfte zu bezahlen.
- Erhalten mehrere Familienmitglieder Hauptfachunterricht, wird folgende Ermäßigung
gewährt:a) für das zweite Familienmitglied nach Stufe I (20 %)
b) für das dritte Familienmitglied nach Stufe II (30 %)
c) für das vierte Familienmitglied nach Stufe III (40 %)
d) für jedes weitere Familienmitglied nach Stufe III (40 %)Die höchste Ermäßigung erhält das Fach mit den niedrigsten Gebühren.
- Bei Unterricht in mehreren gebührenpflichtigen Fächern wird die Gebühr ab dem zweiten Fach um 20% ermäßigt. Die Ermäßigung wird auf das Fach mit den niedrigsten Gebühren gewährt.
- Die Gebühren können auch aus Gründen einer speziellen Begabtenförderung und aus besonderen sozialen Gründen ermäßigt oder erlassen werden. Eine Entscheidung hierüber trifft auf Vorschlag des Schulleiters die Vorstandschaft des Vereins.
- Fällt der Unterricht wegen Abwesenheit der Lehrkräfte oder aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, mehr als 4 Mal im Unterrichtsjahr aus, so wird auf Antrag für jeden darüber hinausgehenden Unterrichtsausfall 1/40 der Jahresgebühren erstattet. Der Antrag kann nur bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres gestellt werden.
- Die Regelung entfällt, wenn Nachholunterricht angeboten wird. Hierzu können
zusätzliche Unterrichtszeiten angesetzt und Schüler*innen in Gruppen zusammengefasst
werden.
- Die Gebührenordnung teilt sich auf in die Tarifgruppen A + B + C.
- Die Tarifgruppe A gilt für Schüler aus den Bereichen der Stadt Weißenhorn und des Marktes Pfaffenhofen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, darüber hinaus nur dann, wenn der/die Schüler*in nachweislich eine allgemeinbildende Schule besucht, Student*in oder Auszubildende(r) ist.
- Für erwachsene Schüler*innen ab dem 19. Lebensjahr gilt generell die Tarifgruppe B.
- Für Schüler*innen aus Gemeindebereichen, die nicht unter Ziff. 2 fallen gilt dieTarifgruppe C.
- Die monatlichen Unterrichtsgebühren beziehen sich auf 1 Unterrichtsstunde der angegebenen Dauer pro Woche. Die Gebühren sind durchgehend, also auch während der Ferienmonate zu bezahlen.
TARIF E1
Einzelunterricht 30 Min
jährlich 684,-
monatlich 57,-
TARIF E2
Einzelunterricht 45 Min
jährlich 1008,-
monatlich 84,-
TARIF G2½
Einzelunterricht 22,5 Min
jährlich 576,-
monatlich 48,-
TARIF G2
Gruppenunterricht 45 Min / 2 Schüler*innen
jährlich 576,-
monatlich 48,-
TARIF G3
Gruppenunterricht 45 Min / 3 Schüler*innen
jährlich 504,-
monatlich 42,-
TARIF G2
Gruppenunterricht 45 Min / 4 Schüler*innen
jährlich 444,-
monatlich 37,-
Musikalische Früherziehung und Grundausbildung
TARIF MFG1
45 – 60 Min
jährlich 336,-
monatlich 28,-
Chor
TARIF CH 1
Kinder/Jugend-Chor
jährlich 48,-
monatlich 4,-
TARIF CH 2
Erwachsenen-Chor
jährlich 240,-
monatlich 20,-
TARIF CH 3
für Hauptfachschüler*innen
frei
jährlich €
monatlich €
TARIF E1
Einzelunterricht 30 Min
852,-
71,-
TARIF E2
Einzelunterricht 45 Min
1284,-
107,-
TARIF G2½
Einzelunterricht 22,5 Min
744,-
62,-
TARIF G2
Gruppenunterricht 45 Min / 2 Schüler*innen
744,-
62,-
TARIF G3
Gruppenunterricht 45 Min / 3 Schüler*innen
636,-
53,-
TARIF G2
Gruppenunterricht 45 Min / 4 Schüler*innen
552,-
46,-
Chor
TARIF CH 2
Erwachsenen-Chor
240,-
20,-
TARIF CH 3
für Hauptfachschüler*innen
frei
TARIF E1
Einzelunterricht 30 Min
jährlich 852,-
monatlich 71,-
TARIF E2
Einzelunterricht 45 Min
jährlich 1284,-
monatlich 107,-
TARIF G2½
Einzelunterricht 22,5 Min
jährlich 744,-
monatlich 62,-
TARIF G2
Gruppenunterricht 45 Min / 2 Schüler*innen
jährlich 744,-
monatlich 62,-
TARIF G3
Gruppenunterricht 45 Min / 3 Schüler*innen
jährlich 636,-
monatlich 53,-
TARIF G2
Gruppenunterricht 45 Min / 4 Schüler*innen
jährlich 552,-
monatlich 46,-
Chor
TARIF CH 2
Erwachsenen-Chor
jährlich 240,-
monatlich 20,-
TARIF CH 3
für Hauptfachschüler*innen
frei
jährlich €
monatlich €
TARIF E1
Einzelunterricht 30 Min
888,-
74,-
TARIF E2
Einzelunterricht 45 Min
1344,-
112,-
TARIF G2½
Einzelunterricht 22,5 Min
816,-
68,-
TARIF G2
Gruppenunterricht 45 Min / 2 Schüler*innen
816,-
68,-
TARIF G3
Gruppenunterricht 45 Min / 3 Schüler*innen
708,-
59,-
TARIF G2
Gruppenunterricht 45 Min / 4 Schüler*innen
600,-
50,-
Musikalische Früherziehung und Grundausbildung
TARIF MFG1
45-60 Min
456,-
38,-
Chor
TARIF CH 1
Kinder/Jugendchor
48,-
4,-
TARIF CH 2
Erwachsenen-Chor
240,-
20,-
TARIF CH 3
für Hauptfachschüler*innen
frei
TARIF E1
Einzelunterricht 30 Min
jährlich 888,-
monatlich 74,-
TARIF E2
Einzelunterricht 45 Min
jährlich 1344,-
monatlich 122,-
TARIF G2½
Einzelunterricht 22,5 Min
jährlich 816,-
monatlich 68,-
TARIF G2
Gruppenunterricht 45 Min / 2 Schüler*innen
jährlich 816,-
monatlich 68,-
TARIF G3
Gruppenunterricht 45 Min / 3 Schüler*innen
jährlich 708,-
monatlich 59,-
TARIF G2
Gruppenunterricht 45 Min / 4 Schüler*innen
jährlich 600,-
monatlich 50,-
Musikalische Früherziehung und Grundausbildung
TARIF MFG1
45-60 Min
jährlich 456,-
monatlich 38,-
Chor
TARIF CH 1
Kinder/Jugendchor
jährlich 48,-
monatlich 4,-
TARIF CH 2
Erwachsenen-Chor
jährlich 240,-
monatlich 20,-
TARIF CH 3
für Hauptfachschüler*innen
frei
(für Tarifgruppen A, B, C)
jährlich €
monatlich €
TARIF BE1
Für Berufstätige Erwachsene
12 * 45 Minuten (oder 18 * 30 Minuten) individueller Unterricht
588,-
49,-
TARIF MT2
Musiktheorie
72,-
6,-
TARIF MT1
Musiktheorie für Hauptfachschüler*innen
frei
TROMMELKURS
(halbjährlich)
pro Kurs 120,-
TROMMELKIDS
(halbjährlich)
pro Kurs 103,-
Diverse Kurse
(halbjährlich)
pro Kurs 120,-
MG1
Kurs MUSIKGARTEN (15 Unterrichtseinheiten)
pro Kurs 68,-
TARIF EN 2
Ergänzungsfächer
240,-
20,-
TARIF EN1
Ergänzungsfächer für Hauptfachschüler*innen
frei
ANMELDEGEBÜHR
(für Tarifgruppen A, B, C und ergänzende Einrichtungen)
einmalig 10,-
GEMA-GEBÜHR
(nur für Hauptfachschüler*innen in den Tarifgruppen A, B, C)
jährlich 12,-
Diese Gebührenordnung vom 26.06.2020 tritt am 1.009.2020 in Kraft.
(für Tarifgruppen A, B, C)
TARIF BE1
Für Berufstätige Erwachsene
12 * 45 Minuten (oder 18 * 30 Minuten) individueller Unterricht
jährlich 588,-
monatlich 49,-
TARIF MT2
Musiktheorie
jährlich 72,-
monatlich 6,-
TARIF MT1
Musiktheorie für Hauptfachschüler*innen
frei
TROMMELKURS
(halbjährlich)
pro Kurs 120,-
TROMMELKIDS
(halbjährlich)
pro Kurs 103,-
Diverse Kurse
(halbjährlich)
pro Kurs 120,-
MG1
Kurs MUSIKGARTEN (15 Unterrichtseinheiten)
pro Kurs 68,-
TARIF EN 2
Ergänzungsfächer
jährlich 120,-
monatlich 20,-
TARIF EN1
Ergänzungsfächer für Hauptfachschüler*innen
frei
ANMELDEGEBÜHR
(für Tarifgruppen A, B, C und ergänzende Einrichtungen)
einmalig 10,-
GEMA-GEBÜHR
(nur für Hauptfachschüler*innen in den Tarifgruppen A, B, C)
jährlich 12,-
Diese Gebührenordnung vom 26.06.2020 tritt am 1.009.2020 in Kraft.